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9. Dezember 2017 | 07:24 Uhr
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DRV debattiert über Insolvenzversicherung für Airlines

Nachdem im Zuge der Airberlin-Pleite frischer Wind in die Debatte um eine verpflichtende Insolvenzversicherung für die von Fluggesellschaften bei der Buchung eingenommenen Kundengelder gekommen war, beschäftigte das Thema auch den DRV im Rahmen seiner Jahrestagung in Ras Al Khaimah. Dabei wurde deutlich, dass die Positionen zu dem Thema innerhalb des Verbandes ziemlich heterogen sind. DRV-Präsident Norbert Fiebig erklärte, grundsätzlich sei eine Versicherungspflicht zwar wünschenswert, allerdings müsse diese „wettbewerbsneutral“ gestaltet werden. Der Einführung einer Versicherungspflicht auf nationaler, aber auch auf europäischer Ebene, erteilte er eine Absage. De facto wäre das Thema damit wohl vorerst vom Tisch. Denn dass sich die Fluggesellschaften in absehbarer Zeit weltweit auf eine verpflichtende Kundengeldabsicherung einigen können, erscheint unwahrscheinlich.

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Reisebüros fordern verpflichtenden Schutz. Anders ist das Stimmungsbild im touristischen Vertrieb. Bereits im Rahmen einer Umfrage von Gloobi.de im September sprachen sich mehr als 85 Prozent der gut 650 Teilnehmer dafür aus, die Fluggesellschaften dazu zur Absicherung ihrer Einahmen verpflichten. Auch die in der Säule A des Verbandes organisierten mittelständischen Reisebüros unterstützen diese Forderung. DRV-Vizepräsident und Reisebüroinhaber Ralf Hieke unterstreicht, dass er eine Lösung auf europäischer Ebene für sinnvoll hält. Schließlich müssten auch Reisebüros für eine Iata-Lizenz umfangreiche Sicherheiten bieten. Daher sei es unverständlich, dass für die Airlines keine Verpflichtung zur Absicherung von Anzahlungen, die im Einzelplatzverkauf im Regelfall gleich bei der Buchung dem vollen Flugpreis entsprechen, bestehe.

Antragsentwurf scheitert. So einig sich die Reisebüros in diesem Punkt grundsätzlich sind: zu einem Antrag der Mittelständler an die Verbandsspitze, das Thema in ihre Agenda aufzunehmen, kam es nicht. Er scheiterte daran, dass ein Entwurf, den die Reisebürokooperation Deutscher Reisering, das Berliner Reisebüro Albatros Reisen und der Reisebüroinhaber Egon Dobat in den Ring geworfen hatten, die Insolverzversicherungspflicht mit anderen Forderungen, etwa zur Höhe der Anzahlungen oder zur Definition einer Flugbuchung als Reisevertrag, verknüpft sehen wollten. Gegen die Formulierung dieses Antragsbündels machten einige Vertreter der Säule der mittelständischen Reisebüros kartellrechtliche Bedenken geltend. Einigen konnte man sich lediglich darauf, das Thema als Arbeitsauftrag an die DRV-Führung weiterzuleiten.

Für den Fortgang der Debatte um eine Versicherungspflicht für Airlines insgesamt dürfte die Position des Verbandes dazu relativ unerheblich sein. Denn angesichts einer hohen sechsstelligen Zahl von Geschädigten im Zuge der Airberlin-Insolvenz ist der politische Handlungsdruck für die Bundesregierung und die EU derzeit hoch. Allerdings wäre es einigermaßen peinlich, wenn sich ausgerechnet der touristische Branchenverband in dieser Hinsicht nicht auf eine gemeinsame Sprache im Umgang mit dem Thema einigen könnte. Das größte Hindernis stellen sich in diesem Zusammenhang die Fluggesellschaften dar. Denn  sie sind geschlossen gegen eine Versicherungspflicht.

Christan Schmicke

 

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