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12. April 2018 | 15:06 Uhr
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DRV protestiert gegen Pläne zu Sammelklagen

 

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Malta-Fans aufgepasst: Themenwoche MALTA in Counter vor9

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Die EU Kommission will mit der Initiative „A New Deal for Consumers“ die Verbraucherrechte stärken. Die neuen Rahmenbedingungen ermöglichen Sammelklagen gegen Unternehmen und fordern mehr Transparenz von Online-Marktplätzen. Neue Rahmenbedingungen machen den Weg frei für kollektive Verbraucherklagen gegen Unternehmen. So kann eine Verbraucherorganisation im Auftrag einer Gruppe von Geschädigten Klage einreichen, um eine kollektive Entschädigung herbeizuführen. Dazu zählen beispielsweise Schadenersatzansprüche, Rechte auf Rückzahlung, Preisnachlass, Ersatz oder Reparatur.

Dass Wirtschafts- und Unternehmerverbände über die EU-Pläne nicht jubeln würden, war von vornherein klar. Und auch die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung festgehaltenen Pläne in dieser Sache stoßen nicht auf ungeteilte Zustimmung. So hat nun der DRV hat bei einer Verbändeanhörung im Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium zur Musterfeststellungsklage Nachbesserungen gefordert. Der Koalitionsvertrag sieht die Einführung einer Musterfeststellungsklage spätestens zum 1. November vor. Der vorliegende Gesetzentwurf berge „erhebliche Risiken für die Branche durch die Einführung eines Verbandsklagerechts“, erklärt der DRV.

Grundannahmen treffen nicht auf Reisen zu. Zum Einen basiere der Gesetzentwurf auf der Annahme von standardisierten Massengeschäften für Musterfeststellungsklagen, argumentiert der Verband. Pauschalreisen seien aber häufig keine standardisierten Produkte. Sie würden zumeist dynamisch und individuell auf Kundennachfrage zugeschnitten. Daher seien Reisen in der Regel nicht in allen Punkten exakt vergleichbar. Wenn es zum Beispiel um die Bewertung von Belästigung durch Baulärm in einem Hotel gehe, komme es genau auf die Lage des jeweiligen Zimmers an. Gäste mit Zimmer an der Ostseite des Hotels könnten nicht in gleichem Maße Reisemängel geltend machen wie Urlauber mit Zimmer an der Westseite.

"Zu geringe Fallzahlen." Zweitens solle, wenn es nach dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf geht, bereits eine Betroffenheit von zehn Verbrauchern zusammen mit 40 Unterstützern ausreichen, um eine Musterfeststellungsklage zuzulassen. Dies widerspreche aber der Begründung des Gesetzentwurfes, in dem von „standardisierten Massengeschäften“ die Rede ist. Diese Fallzahlen seien zu gering – der DRV plädiert daher dafür, dass eine größere Gruppe von Betroffenen vorhanden sein muss. Außerdem hält es der Verband für „unerlässlich, dass klargestellt wird, dass es sich um Verbraucher handeln muss, die den gleichen Sachverhalt in allen Punkten geltend machen können“. Dies müsse im Gesetzestext selbst oder in der Gesetzesbegründung klar gestellt werden. Es müsse deutlich gemacht werden, dass die die Dienstleistung charakterisierenden Kriterien bei den Betroffenen identisch – und nicht etwa nur ähnlich oder gleichgelagert – sein müssten.

Schadenshöhe wird nicht berücksichtigt. Außrerdem kritisiert der DRV, dass der Gesetzentwurf derzeit nicht nach der Höhe der entstandenen Schäden unterscheide. Kleine und große Schadenshöhen sollten gleichermaßen über eine Musterfeststellungsklage verfolgt werden können. Der Verbandwill erreichen, dass die Zulässigkeit einer Musterfeststellungsklage von einem Mindeststreitwert abhängig zu machen.

EU-Pläne gehen noch weiter. Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission gehe über die deutschen Pläne noch weit hinaus, zeigt sich der DRV besorgt. Denn er sehe vor, dass Verbraucherschutzorganisationen und Wirtschaftsverbände bei potenziellen Verstößen gegen verbraucherschützende Vorschriften auch ohne vorheriges Mandat der Geschädigten vor Gericht ziehen und dabei in bestimmten Fällen auch zugleich Schadenersatz einfordern könnten. Nach dem jetzigen Entwurf würden zudem Anreize zur Bildung einer europäischen Klageindustrie gesetzt – dies müsse „unbedingt verhindert“ werden. Daher spreche man sich „insgesamt gegen die Einführung einer europäischen Sammelklage aus“.

 

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