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4. November 2019 | 08:00 Uhr
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DRV will rückwirkende Flugsteuer verhindern

Die Erhöhung der Luftverkehrssteuer zum 1. April 2020 bringt Veranstalter und Airlines in Schwierigkeiten, weil sie auch für tausende bestehende Buchungen bezahlt werden soll. Die höhere Steuer könne nicht nachträglich auf Kunden umgelegt werden, so DRV-Präsident Norbert Fiebig (Foto), der mit einer Mail-Aktion Alarm schlägt.

Fiebig Norbert

DRV-Präsident Norbert Fiebig will die rückwirkende Erhöhung der Luftverkehrssteuer verhindern

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Die Reisebranche sieht sich mit zusätzlichen finanziellen Belastungen konfrontiert, die "nicht zu schultern sein werden", so der Deutsche Reiseverband (DRV) in einer Mitteilung. Der DRV und der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) fordern deshalb eine Änderung des Gesetzentwurfes. Die rückwirkende Besteuerung auf bereits bestehende und noch vor dem 1. April 2020 eingehende Buchungen müsse ausgeschlossen werden, so DRV-Präsident Norbert Fiebig.

„Für Frühjahr und Sommer 2020 liegen bereits tausende Buchungen vor." Reiseveranstalter und Luftfahrtunternehmen hätten die jetzt geplanten Steuererhöhungen nicht bei der Preiskalkulation berücksichtigen können. "Um Verwerfungen auf Anbieterseite zu vermeiden, bitten wir die Abgeordneten, die rückwirkende Anwendung für bereits getätigte Buchungen im Gesetz auszuschließen.“

Ihre Forderung wollen die beiden Verbände durch eine Mail- und Briefaktion mit dem Namen „LuftFAIRkehrsteuer ohne Rückwirkung“ untermauern. Mitarbeiter von Reiseveranstaltern, Reisebüros, Fluggesellschaften und anderen Anbieter sowie auch Verbraucher sollen an ihre Bundestagsabgeordneten schreiben und auf die Problematik aufmerksam machen.

Auf der Webseite Luftfairkehrsteuer ist ein Musterschreiben hinterlegt, das nur noch mit der Absenderanschrift versehen werden muss. Vorher lässt sich auswählen, an welchen Abgeordneten man sich wenden will. Zusätzlich lassen sich auch die Ausschüsse des Bundestages und die zuständigen Minister anklicken. "Solange die Beratung im Bundestag noch nicht abgeschlossen ist, gibt es noch eine Chance, diese unfaire rückwirkende Steuererhöhung zu verhindern", so Fiebig.

 

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