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11. Januar 2018 | 15:10 Uhr
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ECTAA fordert EU beim Airline-Insolvenzschutz

Der europäische Reisebüro- und Reiseveranstalterverband ECTAA hat die EU-Kommission aufgefordert, "effiziente Maßnahmen zu ergreifen, um europäische Fluggäste gegen Airline-Pleiten abzusichern". Allein in den vergangenen drei Monaten hätten die Pleiten von Monarch, Airberlin und Niki rund 1,34 Millionen bezahlte Tickets wertlos gemacht. Bereits 2011 und 2013 hätten Berichte der EU-Kommission darauf aufmerksam gemacht, dass die reine Anzahl von Airline-Pleiten zwar gering sei. Bei jeder einzelnen Insolvenz sei der Schaden für die betroffenen Kunden jedoch groß. Dennoch habe die EU-Kommission den Standpunkt vertreten, dass die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen die Kunden ausreichend schützten.

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Nun hätten die drei jüngsten Pleiten mit Tausenden gestrandeten Passagieren, Flugausfällen und wertlosen Tickets ohne Rückerstattung das Gegenteil bewiesen. ECTAA fordert die Kommission deshalb auf, für die EU  spezifische verpflichtende Regelungen zu treffen, um die Kunden besser zu schützen. Die Kosten dafür sollten in den Ticketpreis eingebunden werden. Der Schutzmechanismus solle für alle EU-Carrier gelten und im höchstmöglichen Maße auch auf Fluggesellschaften außerhalb der EU angewendet werden, deren Tickets innerhalb Europas  verkauft werden. ECTAA-Präsidentin Merike Hallik erklärt dazu: "Der jüngste Zusammenbruch mehrerer Airlines, darunter der zehntgrößten europäischen Fluglinie, erinnert uns daran, wie fragil das Luftfahrtgeschäft ist. Da wir im europäischen Markt mit weiteren Konsolidierungstendenzen rechnen, wird es höchste Zeit, dass die Fluggesellschaften Garantien gegen ihren eigenes finanzielles  Scheitern anbieten, so wie es bei Reisebüros und Veranstaltern bereits der Fall ist.“

Dem Tenor des europäischen Verbandes schloss sich im Prinzip auch der DRV an. Allerdings betonte Präsident Norbert Fiebig, wie schon im Dezember bei der Jahrestagung in Ral Al-Khaimah, dass die Insolvenzabsicherung "wettbewerbsneutral“ gestaltet werden müsse. Ob dies aus  seiner Sicht bei einer europäischen Lösung bereits ausreichend gegeben ist oder ob die Wettbewerbsneutralität erst bei einer weltweiten Lösung gewährleistet wäre, ließ  er  offen. Im Gegenzug seien "an anderer Stelle Entlastungen dringend erforderlich – wie bei der Luftverkehrsteuer, den Luftsicherheitsgebühren an Flughäfen oder der Urlaubssteuer“, so Fiebig.

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