Entschädigung bei auf den Vorabend verlegtem Flug:
Entschädigung bei auf den Vorabend verlegtem Flug: Dabei handelt es sich um einen Fall von Nichtbeförderung der ursprünglich geplanten Verbindung. Deshalb muss die Airline den Passagieren einen Ausgleich zahlen, hat das bayerische Landgericht entschieden. Airliners