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30. November 2015 | 12:16 Uhr
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Entschädigung bei auf den Vorabend verlegtem Flug:

Entschädigung bei auf den Vorabend verlegtem Flug: Dabei handelt es sich um einen Fall von Nichtbeförderung der ursprünglich geplanten Verbindung. Deshalb muss die Airline den Passagieren einen Ausgleich zahlen, hat das bayerische Landgericht entschieden. Airliners

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