Entschädigung nach ITB-Absage für Aussteller offen
Das Bundeswirtschaftsministerium will finanziellen Folgen prüfen, die sich aus der gecancelten Messe ergeben. In den Geschäftsbedingungen der Messe Berlin heißt es, dass nur der Anspruch auf Standmiete entfällt, wenn die Veranstaltung wegen eines Umstandes, den weder sie noch der Aussteller zu vertreten hat, entfällt. Kosten für erbrachte Dienstleistungen müssen bezahlt werden. FVW