EUflight gewinnt gegen Ryanair
Das Amtsgericht Köln hat die Abtretungsklausel im Kleingedruckten des Billigfliegers für unwirksam erklärt und damit die Klage des Flugrechte-Startups bestätigt. In der Folge dürfen Passagiere trotz des Verbots in den AGBs weiterhin ihre Rückerstattungsansprüche an derartige Unternehmen abtreten. Gründerszene