In beiden Apsekten gab der Gerichtshof den Verbraucherschützern nun Recht. Wie zuvor schon der Bundesgerichtshof, der die Angelegenheit an den EuGH verwiesen hatte, urteilten sie, dass Airlines keine Bearbeitungsgebühr wie bei Airberlin verlangt dürfen, weil sie Verbraucher einseitig benachteilige. Zudem bestätigten die Brüsseler Richter, dass Fluggesellschaften den Anteil der Zusatzkosten am Flugpreis exakt aufschlüsseln müssen.
Das wird kalt: Mit HX Expeditions zur größten Insel der Welt
Das Expeditionsunternehmen HX erkundet mit insgesamt drei Schiffen Grönland als größte Insel der Welt. HX setzt dabei auf das Wissen der Einheimischen, geht respektvoll mit der Natur der Insel um und bietet Reisebüro-Kunden ein komfortables Erlebnis mit den Suiten an Bord der Schiffe. Reise vor9