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20. Oktober 2017 | 09:00 Uhr
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EuGH urteilt zu Verspätung auf Auslandsstrecken

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Laut Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs können Verspätungen auch dann vor deutschen Gerichten verhandelt werden, wenn der verspätete Flug gar nicht in Deutschland stattgefunden hat, der Anschlussflug nach Deutschland aber wegen der Verspätung verpasst wurde. Im vorliegenden Fall ging es um einen verspäteten innerspanischen Flug mit Air Nostrum, wegen dem die Kunden 13 Stunden zu spät in Deutschland ankamen. Das EUGH-Urteil wird in einigen Wochen erwartet. Legal Tribune Online

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