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20. Oktober 2017 | 09:00 Uhr
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EuGH urteilt zu Verspätung auf Auslandsstrecken

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Südafrika: Eine außergewöhnlich verkaufsstarke Destination

Südafrika bietet Reisebüros ein überzeugendes Gesamtpaket: außergewöhnliche Erlebnisse, eine hohe emotionale Bindung und große Vielfalt sowie ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. All das spiegelt die aktuelle internationale Kampagne "Come Find Your Joy – Finde, was dich glücklich macht – in Südafrika", die Reisebüros nun im Verkauf unterstützt. Reise vor9

Laut Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs können Verspätungen auch dann vor deutschen Gerichten verhandelt werden, wenn der verspätete Flug gar nicht in Deutschland stattgefunden hat, der Anschlussflug nach Deutschland aber wegen der Verspätung verpasst wurde. Im vorliegenden Fall ging es um einen verspäteten innerspanischen Flug mit Air Nostrum, wegen dem die Kunden 13 Stunden zu spät in Deutschland ankamen. Das EUGH-Urteil wird in einigen Wochen erwartet. Legal Tribune Online