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22. Mai 2018 | 14:23 Uhr
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Fluggastportal wirft Easyjet Verzögerungstaktik vor

Das behauptet zumindest das Fluggastentschädigungsportal Airhelp. Nach der Analyse von 28.000 Schadenersatzforderungen gegen den Billigflieger kommen die Betreiber des Portals zu dem Schluss: "Ohne juristische Hilfe zahlte Easyjet nur in weniger als zwei Prozent der Fälle eine rechtmäßige Entschädigung an betroffene Passagiere aus." Die Aussicht auf eine finanzielle Entschädigung mit Hilfe eines Anwalts sei achtmal erfolgreicher als ohne. Die Kritik an Easyjet geht sogar noch weiter: Mit juristischem Beistand sinke die Antwortzeit der Airline nach dem Erstkontakt von 80 Tagen auf knapp über 40 Tage. Diese Hinhalte-Taktik ist laut Airhelp bei vielen Airlines gängige Praxis und führt dazu, dass viele Fluggäste, die einen rechtmäßigen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro haben, ihre Ansprüche nicht weiterverfolgen. "Die Fluggesellschaften sind sich bewusst", so AirHelp, "dass ein Normalverbraucher zweimal darüber nachdenkt, einen Anwalt einzuschalten oder vor Gericht gegen ein großes Unternehmen zu ziehen." AirHelp hat ausgerechnet, dass den Passagieren von Easyjet nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 allein aus dem Jahr 2017 Entschädigungszahlungen in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro aufgrund verspäteter und ausgefallener Flüge zustehen.

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Easyjet weist die Ergebnisse dieser Analyse zurück. Die Airline nehme ihre Verantwortung sehr ernst und zahle stets eine Entschädigung, wenn sie fällig ist, heißt es auf Anfrage von Reise vor9. "Wir bieten einfache Webformulare an, die auf unserer Website leicht zu finden sind, und bearbeiten gültige Ansprüche in weniger als 21 Tagen. Wir planen, diese Bearbeitungszeit im Laufe des Jahres noch zu verbessern“, so ein Sprecher des Unternehmens. Die Airline wolle es ihren Passagieren so einfach wie möglich machen, direkt bei ihr zu reklamieren. Sonst gehe den Passagieren ein wesentlicher Teil ihrer Entschädigung unnötig an andere Organisationen wie Airhelp verloren. Zudem sei Easyjet auch der deutschen Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) beigetreten, die Schlichtungsverfahren als Alternative zu einem Gerichtsverfahren anbietet.

THo

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