AirPlus

Tägliche News für die Travel Industry

13. September 2017 | 13:02 Uhr
Teilen
Mailen

Fluggesellschaften haften für Verspätungen von

Fluggesellschaften müssen bei Verspätungen oder Annullierungen ihrer Subunternehmer Passagiere selbst entschädigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt in einer Grundsatzentscheidung klar, dass diejenige Airline die Ausgleichszahlungen leisten muss, bei der der Flug gebucht wurde. Das gilt auch dann, wenn die Fluggesellschaft Maschine und Besatzung im Wetlease-Verfahren bei einem Subunternehmen gemietet hat.

Anzeige
nicko cruises

Mitmachen und Reisegutschein von nicko cruises gewinnen!

Reiseverkäufer, die einmal selbst mit nicko cruises auf Tour gehen möchten, können im Rahmen der Themenwoche zur Weltreise der VASCO DA GAMA einen Reisegutschein gewinnen. Um in der Glückstrommel zu landen, müssen sie nur zwei Fragen richtig beantworten. Die Infos dazu gibt's hier. Reise vor9

Anlass der Entscheidung war ein Rechtsstreit über eine Flugreise von Düsseldorf nach Marokko im Juli 2014. Die Passagiere hatten bei der Royal Air Maroc gebucht. Die marokkanische Airline hatte ihrerseits bei der spanischen Fluggesellschaft Swiftair Fluggerät und Besatzung gemietet und die Maschine landete mit mehr als sieben Stunden Verspätung. Royal Air Maroc weigerte sich, die fällige Entschädigung zu zahlen und verwies darauf, dass Swiftair das ausführende Unternehmen gewesen sei.

Das Amts- und das Landgericht Düsseldorf gaben der marokkanischen Fluglinie Recht und wiesen die Klage der Passagiere auf Ausgleichszahlungen von Royal Air Maroc ab, weil die Kunden die falsche Gesellschaft verklagt hätten. Sie hätten die ausführende spanische Airline in Anspruch nehmen müssen, urteilten die Vorinstanzen. Der BGH hob diese Urteile nun in letzter Instanz auf und verurteilte Royal Air Maroc zur Zahlung von jeweils 400 Euro an die Fluggäste. Die Kunden hätten unter dem IATA-Code von Royal Air Maroc gebucht, deshalb gelte die Airline auch als ausführendes Luftfahrtunternehmen – unabhängig davon, ob der Flug mit einem eigenen Flugzeug, mit einem gemieteten oder in sonstiger Form durchgeführt werde, heißt es in dem Urteil.

Das Urteil hat auch Auswirkungen auf aktuelle Fälle. So sind im Moment viele Kunden der Lufthansa-Tochter Eurowings mit von Airberlin geleasten Maschinen inklusive Crews unterwegs. Aktuell fallen bekanntlich zahlreiche Eurowings-Flüge wegen angeblicher Erkrankungen der Airberlin-Piloten aus. Das BHG-Urteil klärt nun, dass Eurowings in diesen Fällen zur Entschädigung der Passagiere verpflichtet ist.

Anzeige Reise vor9