Fluglotsengewerkschaft haftet für Streikfolgen
Der Ausstand der Vorfeldlotsen vor vier Jahren war rechtswidrig, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht, weil einzelne Forderungen der Friedenspflicht unterlagen. Damals waren hunderte Flüge ausgefallen und der Flughafenbetreiber Fraport forderte von der Gewerkschaft 5,2 Millionen Euro Schadenersatz. Spiegel