Für Pilotenentscheidungen gibt es keine Entschädigung:
Für Pilotenentscheidungen gibt es keine Entschädigung: Wegen Gewitter war der Kapitän eines Zubringerfluges nicht gelandet, sondern abgedreht. Schlechtes Wetter sei ein außergewöhnlicher Umstand, so ein Gericht, deshalb gibt es für den verpassten Anschlussflug keine Entschädigung. airliners.de, vor9.de (Archiv Luftfahrt)