Geht der Flieger sehr viel früher, muss Ausgleich gezahlt w
Geht der Flieger sehr viel früher, muss Ausgleich gezahlt werden: Das hat der BGH entschieden. Im konkreten Fall war ein Flug nach Fuerteventura neun Stunden vorverlegt worden. Die Kläger forderten einen Betrag von je 400 Euro. Zu Recht, wie der BGH meint. Travel One