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7. Oktober 2020 | 17:09 Uhr
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Gericht lehnt Bentour-Antrag zu Quarantänepflicht ab

Der an das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht gestellte Eilantrag, mit dem die Quarantänepflicht für Reiserückkehrer auch bei negativem PCR-Test für unverhältnismäßig erklärt werden sollte, sei vom Gericht noch am Tag des Eingangs abgelehnt worden, teilt Veranstalterchef Deniz Ugur mit. Eine Begründung der Ablehnung stehe noch aus.

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„Der Eilantrag zur Überprüfung der Quarantäneverordnung, den wir unterstützt haben, wurde am Freitag letzte Woche abgelehnt. Dies liegt uns nun schriftlich vor. Eine Begründung der Ablehnung hat das Gericht aber bis heute leider nicht nachgereicht“, sagt Ugur. Der Veranstalter hatte den Eilantrag einer Reiserückkehrerin aus der Türkei nach Deutschland unterstützt, um Klarheit über die Quarantäneregelung zu bekommen. Durch die fehlende Begründung der Ablehnung sei dies nach wie vor offen, so der Bentour-Chef.

Kernpunkt des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung war die Frage, ob die in Schleswig-Holstein geltende Zwangsquarantäne trotz eines vorliegenden negativen PCR-Tests auf Sars-CoV-2 "verhältnismäßig und sinnvoll" sei. "Wir sehen mit der Quarantäneregelung des Landes Schleswig-Holstein nach wie vor die Grundrechte unserer Gäste als unangemessen beeinträchtigt an", sagt Ugur. Eine solche Einschränkung dürfe zeitlich nur sehr begrenzt und insbesondere auch sehr gut begründet durchgeführt werden.

Sollten weitere Bundesländer eine ähnliche Quarantäneregelung einführen und umsetzen, so gehe er davon aus, dass auch andere Gäste dem Beispiel folgten und einen Antrag am jeweiligen Oberverwaltungsgericht stellten werden, wenn sie trotz eines negativen Tests in Quarantäne müssten, erklärt der Bentour-Chef. Man warte nun auf die Urteilsbegründung und werde anschließend über das weitere Vorgehen entscheiden.

Christian Schmicke

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