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13. April 2016 | 09:00 Uhr
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Hotel haftet nicht immer bei Virusepidemie

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Laut Amtsgericht München gilt das nur, wenn nachgewiesen ist, dass mindestens zehn Prozent der Gäste erkrankt sind. Ein Paar, das sich auf Rhodos erkrankte, klagte auf Schmerzensgeld, Reisepreisrückerstattung und Entschädigung. Da aber nur 8,75 Prozent der 1.600 Gäste ebenfalls betroffen waren, ging es leer aus. Travel One

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