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14. September 2022 | 13:18 Uhr
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Incoming-Verband warnt vor wachsender Steuerlast

Ab dem 1. Januar 2023 sollen alle Leistungen bei Reisen in Deutschland, die von Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU veranstaltet werden, mit Umsatzsteuer belegt werden. Dagegen geht der Bundesverband der Deutschen Incoming Unternehmen (BVDIU) auf die Barrikaden. Er warnt, die zusätzliche Besteuerung werde "die gesamte Destination Deutschland immens beschädigen".

Deutschland Neuschwanstein Foto iStock Rudy Balasko

Die steuerliche Mehrbelastung von Incoming-Dienstleistern aus Nicht-EU-Ländern könnte negativen Folgen für den Deutschland-Tourismus haben, warnt der BVDIU

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Der BVDIU, in dem sich Incoming- und Destination-Management-Unternehmen mit Firmensitz in Deutschland zusammengeschlossen haben, zeigt sich "höchst besorgt über die Pläne des Bundesfinanzministeriums". Demnach sollen ab dem 1. Januar 2023 alle Reiseleistungen für Unternehmen mit Sitz im Drittland besteuert werden. Der Erlass war bereits vor zwei Jahren beschlossen, dann aber wegen mehrheitlicher Bedenken der Bundesländer für 2021 und 2022 ausgesetzt worden. Nun soll er zur Anwendung kommen.

Damit gelten für Reiseveranstalter und MICE-Agenturen außerhalb der EU neue und zusätzlich eingeführte Besteuerungsregeln. "Es kommt faktisch zu einer doppelten Besteuerung von Reiseleistungen in Deutschland", warnt BVDIU-Präsident Jens Blaumeier. Dies werde die deutschen Incoming-Unternehmen sowie die gesamte Destination Deutschland "immens beschädigen". Es dürfe hier "keine einseitige deutsche Auslegung von EU-Regeln zu Lasten des Deutschlandtourismus geben", so Blaumeier. Der Erlass müsse komplett zurückgenommen werden oder wenigstens weiterhin ausgesetzt bleiben, bis das EU-Konsultationsverfahren zur Margensteuer abgeschlossen sei.

"Mehrbelastung und Bürokratisierung"

Noch fehlen nach Angaben des BVDIU-Präsidenten weitere Ausführungen des BMF zur Umsetzung der geplanten Neuregelung. Aufgrund der aktuell geplanten Drittland-Besteuerung müssten jedoch Agenturen beispielsweise aus den USA, der Schweiz, aus Großbritannien oder Japan ihren Kunden für eine private oder berufliche Reise nach Deutschland die deutsche Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und diese auch in Deutschland abführen. Dies erfordere eine umsatzsteuerliche Registrierung dieser Anbieter in Deutschland und verursache eine steuerliche Mehrbelastung und Bürokratisierung im Vergleich zur bislang geltenden Praxis, erklärt Blaumeier. Bei den Kunden herrsche eine "sehr große Unsicherheit hinsichtlich der Planbarkeit und Umsetzung dieser Neuregelung". Viele ausländische Reiseveranstalter und Meeting-Planer hätten "kein Verständnis dafür, dass gerade jetzt, wenn das Geschäft nach Corona wieder anzieht, Tourismus nach Deutschland nun behördlicherseits erschwert und verteuert wird".

Da deutsche Destination Management-Unternehmen aufgrund der Margenbesteuerung nach §25 des Umsatzsteuergesetzes in ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen könnten, käme es faktisch zu einer doppelten Besteuerung von Reiseleistungen in Deutschland und einem "einseitigen Wettbewerbsnachteil bis hin zur Marktverdrängung gegenüber anderen Destinationen in der EU", so der Verband weiter.

Angst vor Versiegen der Besucherströme

In allen anderen europäischen Ländern – mit Ausnahme von Kroatien – werde die Regelung der Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen für Unternehmen mit Sitz in Drittländern nicht eingeführt. Die beiden Systeme von B2B-Margenbesteuerung für inländische Reiseanbieter einerseits sowie die Regelbesteuerung von Unternehmen aus Drittländern andererseits seien "nicht kompatibel“ und würden "Lieferketten zum Nachtteil der deutschen Incoming-Unternehmen und der gesamten Destination immens beschädigen", warnt Blaumeier. Als Konsequenz daraus drohe, dass Veranstalter und MICE-Agenturen aus Ländern außerhalb der EU Deutschland aus dem Programm nähmen und in andere EU-Länder auswichen. Dies wiederum treffe neben den DMCs auch Hotels, Restaurants, Stadtführer und Museen in Deutschland.

Der Verband fordere "die komplette Rücknahme des Anwendungserlasses zur Umsatzbesteuerung von Reiseanbietern aus Drittländern, bis im Rahmen des aktuellen EU-Konsultationsverfahrens über die zukünftige Ausgestaltung der Margensteuer für Reiseleistungen über einen EU-weit harmonisierten Ansatz entschieden wird", so der BVDIU-Präsident.

Deutsche Incoming-Unternehmen waren laut BVDIU im Jahr 2019 für rund sechs Millionen  Gäste, 14 Millionen Übernachtungen und 2,7 Milliarden Euro direkten touristischen Umsatz verantwortlich.

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