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22. Oktober 2017 | 14:17 Uhr
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JT-Kunden erhalten Anwaltsschreiben mit Zahlungsaufforderung

Unangenehmes Aha-Erlebnis für einige Kunden der insolventen JT Touristik: Sie erhielten Ende vergangener Woche Post von einer Anwaltskanzlei, weil sie der Abbuchung der Zahlung für ihre gebuchte Reise mit dem Veranstalter widersprochen hatten, nachdem das Unternehmen in die Insolvenz geschlittert war. Das Schreiben erfolge im Auftrag der Firma Telecash, an die JT Touristik die Zahlungsabwicklung abgetreten habe, heißt es. Es datiert in dem Fall, der Gloobi vorliegt, auf Mittwoch, den 18. Oktober und bezieht sich auf eine Reise, die am 3. November beginnen soll. Erst am 17. Oktober hatte JT Touristik zusichern können, dass gebuchte Reisen zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember stattfinden können, sofern sie nicht mir Airberlin-Flügen gebucht wurden. In dem Schreiben stellt die Kanzlei dem Kunden nun neben der Aufforderung zur Zahlung der ausstehenden Teile des Reisepreises bei JT Touristik 169,50 Euro Gebühren in Rechnung. "Da Sie die Reise ungeachtet der Insolvenz der JT Touristik GmbH bezahlen mussten, durften Sie die Lastschrift nicht widerrufen und verstießen insoweit gegen Ihre vertraglichen Verpflichtungen, weshalb Sie die bei uns angefallenen Gebühren entsprechend nachfolgender Berechnung zu bezahlen haben", schreiben die Anwälte.

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JT Touristik hatte Kunden, die Reisen mit Abreisedatum zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember gebucht hatten, zugesichert, dass sie diese erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub bezahlen müssten. Im Gegenzug stellt der Veranstalter keine Sicherungsscheine aus.

Christian Schmicke

 

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