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4. Oktober 2017 | 16:00 Uhr
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JT Touristik erhält Insolvenzverwalter

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat den Rechtsanwalt Stephan Thiemann zum vorläufigen Insolvenzverwalter des insolventen Reiseveranstalters ernannt. Damit verliert die JT-Geschäftsführung die Befugnis, ohne dessen Zustimmung Entscheidungen zu treffen. Dem Insolvenzverwalter fällt nun die Aufgabe zu, sich ein Bild zur finanziellen Lage sowie den Perspektiven und die Rettungschancen zu machen. Auf der Basis seiner Einschätzung wird dann gerichtlich entschieden, ob JT Touristik wie von Unternehmensgründerin Jasmin Taylor beabsichtit saniert werden kann oder direkt abgewickelt werden muss.

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Zur Übernahme der Kosten für die Durchführung von Reisen zwischen dem 15. und 31. Oktober durch den bis zu diesem Zeitpunkt noch dafür zuständigen Versicherer Generali ist nach Aussage von JT Touristik eine Lösung gefunden worden. Diese solle bis zum Ende der Woche kommuniziert werden, heißt es aus Berlin. Eine Übernahme der Kosten für Reisen zwischen dem 29. September und dem 14. Oktober war zuvor bereits zugesagt worden.

Leistungsträger bitten weiter zur Kasse. Unterdessen berichten Reisebüros und Kunden in sozialen Medien nach wie vor von Fällen, in denen die Hoteliers in den Zielgebieten verlangten, den Übernachtungspreis für ihre bei JT Touristik bereits bezahlten Reisen erneut zu zahlen, da der Veranstalter dies nicht getan habe. Offenbar erkennen nicht alle Hotelpartner eine Kostenübernahmeerklärung durch den Generali-Agenten Reisegarant, die allen Leistungsträgern vor Ort als Sicherheit zugegangen sein soll, als Sicherheit an.

Werden Kunden tatsächlich vor Ort erneut zur Kasse gebeten, sollten sie sich unbedingt eine schriftliche Bestätigung geben lassen, rät JT Touristik. Diese Nachweise seien dann an die Europäische Reiseversicherung (ERV) per Post zu schicken, da die ERV ist mit der Abwicklung der Schadenfälle beauftragt ist. Die Adresse lautet: Europäische Reiseversicherung AG, Leistungsabteilung, Postfach 800620, 81606 München.

Ungewisse Zukunft. Was mit Reisen geschieht, die nach dem 1. November stattfinden sollten, werde in der nächsten Woche geklärt werden, kündigt JT Touristik an. Der Veranstalter beteuert weiterhin, man werde versuchen, diese Reisen ebenfalls umzusetzen, und rät Kunden davon ab, sie zu stornieren.

Um die Provisionsansprüche der Reisebüros steht es, wie in solchen Fällen üblich, nicht gut. Allerdings haben einige Reisebüroorganisationen, wie unter anderem die Kooperationsallianz QTA, nach vorangegangenen Pleiten für ihre Mitglieder Versicherungen abgeschlossen, die sie gegen Provisionsausfälle absichern.

Christian Schmicke

 

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