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7. November 2017 | 16:49 Uhr
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JT Touristik: Kein generelles Recht

Der vorläufige Insolvenzverwalter Stephan Thiemann erklärt nach Berichten von Kunden, die eine für das nächste Jahr gebuchte JT-Reise kostenlos stornieren konnten, es gebe noch keine generelle Entscheidung über ein Stornorecht. Aus insolvenzrechtlichen Gründen werde man jeden Einzelfall für Reisen nach dem 1. Januar 2018 betrachten. Dabei werde das Unternehmen "im Sinne der Kunden pragmatisch vorgehen“.

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Pech haben Kunden, die bereits Anzahlungen für Reisen ohne gültigen Sicherungsschein im nächsten Jahr geleistet haben. Denn "aufgrund klarer Regelungen des Insolvenzrechts“ könnten diese nicht erstattet werden, so Thiemann, sondern sie müssten zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Dass die Kunden von diesen Beträgen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens größere Summen wiedersehen, ist eher unwahrscheinlich. Für Reisen bis zum Jahresende mit Ausnahme derjenigen mit Airberlin-Flügen hatte der Insolvenzverwalter zuletzt eine Absicherung ihrer Durchführung erreicht.

Aktuell führe er "Gespräche mit potenziellen Kaufinteressenten, um eine Lösung für das Unternehmen zu erreichen“, sagt Thiemann. Nähere Angaben will er unter Verweis auf die Vertraulichkeit der Gespräche nicht dazu machen.

Christian Schmicke

 

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