Kartellamt nimmt Vergleichsportale unter die Lupe
Die Wettbewerbshüter haben eine Untersuchung zu Portalen aus den Bereichen Reise, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Energie eingeleitet. Dabei soll unter anderem überprüft werden, ob es datenschutzrechtlich zulässig ist, dass Kunden, die bei Check24 beispielsweise einen Stromvertrag abschließen, einen 250-Euro-Gutschein für ihre nächste Reise erhalten. FVW