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18. März 2013 | 10:51 Uhr
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Kein Schadensersatz bei lang bekannten Flugzeitänderungen:

Kein Schadensersatz bei lang bekannten Flugzeitänderungen: Ein Urlauber klagte, weil sich seine An- und Abreise um einen Tag verschob. Da er das aber schon vier Monate vorher wusste, ging er leer aus. airliners.de