Keine Entschädigung bei verspäteter Landeerlaubnis:
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Keine Entschädigung bei verspäteter Landeerlaubnis: Der BGH hat entschieden, dass Fluggäste selbst dann kein Geld bekommen, wenn sie wegen des Staus am Himmel ihren Anschluss verpassen. Dafür könne eine Airline nicht verantwortlich gemacht werden. lvz-online.de