Keine Entschädigung bei verspäteter Landeerlaubnis:
Keine Entschädigung bei verspäteter Landeerlaubnis: Der BGH hat entschieden, dass Fluggäste selbst dann kein Geld bekommen, wenn sie wegen des Staus am Himmel ihren Anschluss verpassen. Dafür könne eine Airline nicht verantwortlich gemacht werden. lvz-online.de