Keine Entwarnung bei Gewerbesteuer
Das Finanzgericht Münster hat zu seinem Urteil nun die Begründung nachgeliefert, die die Veranstalter keineswegs beruhigen kann. Demnach sei der Einkauf von Hotelzimmern steuerlich wie eine Kaltmiete zu behandeln und für den reinen Mietanteil Gewerbesteuer zu bezahlen. Einziger Trost: Revision beim Bundesfinanzhof. Touristik Aktuell