Keine Entwarnung bei Gewerbesteuer
Mitmachen und tolle Goodies aus Südafrika gewinnen
Südafrika und Reise vor9 verlosen coole Goodies aus dem Land der Big Five. Reisebüromitarbeiter müssen nur eine Frage richtig beantworten, um zu gewinnen. Infos dazu gibt's gleich hier. Reise vor9
Das Finanzgericht Münster hat zu seinem Urteil nun die Begründung nachgeliefert, die die Veranstalter keineswegs beruhigen kann. Demnach sei der Einkauf von Hotelzimmern steuerlich wie eine Kaltmiete zu behandeln und für den reinen Mietanteil Gewerbesteuer zu bezahlen. Einziger Trost: Revision beim Bundesfinanzhof. Touristik Aktuell