Kunden müssen JT-Reisen erst nach der Rückkehr bezahlen
Auf Anfrage von Gloobi hat der vorläufige Insolvenzverwalter von JT Touristik einige zusätzliche Angaben dazu gemacht, wie die Aufrechterhaltung der Verträge für gebuchte Reisen zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember zustande kommen soll. Einen Sicherungsschein erhalten die Kunden nicht. Er ist in diesem Fall auch nicht erforderlich, weil der Insolvenzverwalter eine besondere Lösung ausgearbeitet hat: Die Urlauber entrichten den Reisepreis demnach erst nach ihrer Rückkehr von der gebuchten Reise. Reisebüros sollten ihre Kunden darüber informieren, um zu verhindern, dass die Kunden bereits vorher Zahlungen leisten. Auch vom Veranstalter selbst sollen die Kunden in den nächsten Tagen entsprechend informiert werden.
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In die Röhre schauen dagegen diejenigen Kunden, deren Flug mit Airberlin erfolgt wäre, die den Flugbetrieb nach und nach bis zum 27. Oktober einstellt. Ihre Reisen konnten nicht sichergestellt werden. Anzahlungen, die Kunden möglicherweise schon entrichtet haben, können sie erst nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als Forderungen geltend machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie einen nennenswerten Betrag zurück erhalten, ist gering. Der Anteil der betroffenen Kunden mache aber weniger als fünf Prozent aus, versichert Insolvenzverwalter Stephan Thiemann.
Woher die finanziellen Mittel für die Durchführung der Reisen stammen, verrät Thiemann nicht. Am wahrscheinlichsten ist wohl, dass der bisherige Insolvenzabsicherer Generali das Geld so lange vorschießt, bis es durch Zahlungen der Kunden wieder verfügbar ist. In einer Mitteilung vom Montag war der Versicherer explizit für seine konstruktive Rolle gelobt worden. Mit der Summe werden überwiegend die Forderungen von Hoteliers und Incoming-Dienstleistern bedient. Die Einnahmen durch Kundenzahlungen werden auf einem Treuhandkonto verbucht und anschließend an den beteiligten Geldgeber zurückgezahlt.
Christian Schmicke