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8. Januar 2018 | 17:21 Uhr
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Landgericht Berlin kippt Niki-Urteil –

Das tauziehen um die Niki-Pleite nimmt kein Ende. Das Landgericht Berlin hat am Montag der Beschwerde des Fluggastportals Fairplane stattgegeben und seine Zuständigkeit für das Hauptverfahren der Insolvenz von Niki abgelehnt. Die Zivilkammer 84 des Landgerichts Berlin hob einen Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 13. Dezember auf und erklärte, die internationale Zuständigkeit liege nicht in Deutschland, sondern in Österreich. Zugleich ließ das Landgericht eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu. Dafür hat die Airline einen Monat Zeit. Der Beschluss hat damit noch keine Rechtskraft, so dass der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg, das Verfahren in Deutschland zuzulassen, zunächst weiterhin gilt.

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Zur Begründung seiner Entscheidung argumentierte das Gericht, da Niki den Sitz in Österreich habe, werde vermutet, dass dort auch der Mittelpunkt ihrer Interessen liege. Es könne "nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden", dass sich der 'Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen', wie vom Amtsgericht dargestellt, tatsächlich in Deutschland befinde. Denn der Ort, von dem aus die wesentlichen Geschäftsaktivitäten der Schuldnerin gesteuert würden, nämlich Berlin, sei kein allein maßgebliches Kriterium. Auch der Umstand, dass Airberlin praktisch der einzige Kunde gewesen und damit der Umsatz vor allem in Deutschland erwirtschaftet worden sei, sei nicht automatisch prägend. Für den Mittelpunkt in Österreich spreche, dass die Niki Büros auch in Wien unterhalte, in denen unter anderem die Finanzbuchhaltung geführt werde. Ebenso liege der Ort der zuständigen Aufsichtsbehörde in Wien, da Niki über eine österreichische Betriebsgenehmigung verfüge und die Lufttüchtigkeit der Flugzeuge von dort aus überwacht werde. Zudem unterlägen die von der Schuldnerin geschlossenen Arbeitsverträge zu etwa 80 Prozent dem österreichischen Arbeitsrecht.

Fairplane hatte gegen die Durchführung des Verfahrens Beschwerde eingelegt, weil das Portal davon ausgeht, dass "getrennte Verfahren von Air Berlin in Deutschland und NIKI in Österreich einen Interessenskonflikt des Masseverwalters und eine mögliche Verkleinerung der Masse von Niki verhindern könnten“ – denn einer der größten Schuldner von Niki sei schließlich Airberlin. Fairplane verspricht sich von einem Verfahren in Österreich bessere Chancen, Forderungen von rund 3.000 Kundenim Volumen von zusammen rund 1,2 Millionen Euro durchzusetzen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther hatte hingegen gewarnt, ein Insolvenzverfahren in Österreich gefährde den Deal mit IAG, die Niki übernehmen will. Der von Flöther ausgehandelte Kaufvertrag mit der IAG könne jetzt nicht wie geplant vollzogen werden, sagte ein Sprecher des insolvenzverwalters. Das Insolvenzverfahren könnte zwar bis zu einer endgültigen Entscheidung eröffnet werden, davon wolle man jedoch absehen. Dagegen argumentieren die Befürworter einer österreichischen Zuständigkeit für das Verfahren, sobald dieses in Österreich stattfinde, könne der Masseverwalter den in Berlin beschlossenen Deal mit IAG für ihre Tochter Vueling ebenso bestätigen und die weitere Umsetzung verfolgen. Außerdem seien durch die Verlängerung der Frist durch den österreichischen Infrastrukturminister die Start- und Landerechte für die kommenden drei Monate gesichert.

 

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