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9. November 2020 | 07:00 Uhr
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Neue Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten in Kraft

Seit Sonntag müssen alle Rückkehrer aus Risikogebieten eine zehntägige Quarantäne antreten, die sie frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen PCR-Test verkürzen können. Details der Regelungen liegen in den Händen der Bundesländer.

Quarantäne

Wer aus Risikogebieten zurückkehrt, muss nun in jedem Fall in Quarantäne

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Außerdem sind Reisende aus Risikogebieten dazu verpflichtet, sofort nach der Einreise in Deutschland die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der eigenen Quarantänepflicht hinzuweisen. Dafür ist nun die neue digitale Einreiseanmeldung vorgesehen. Sie ersetzt die bisherigen Aussteigerkarte in Papierform und muss nicht nur von Flug-, sondern auch von Auto- und Busreisenden ausgefüllt werden. Die Anmeldungen werden automatisch an die örtlichen Gesundheitsämter weitergeleitet.

Treten bei Rückkehrern innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise Covid-19-typische Symptome auf, ist ein weiterer Test Pflicht, der entweder von einer Arztpraxis oder einem Testzentrum vorgenommen wird. Damit werden Reisen in Risikogebiete weiter erschwert. Denn bisher konnten Bürger in den meisten Bundesländern gleich nach Erhalt eines negativen Corona-Testergebnisses die Quarantäne verlassen oder sie durch einen Test maximal 48 Stunden vor der Einreise ganz verhindern. Die Auswertung eines Corona-Tests dauert nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums in der Regel zwischen 24 und 48 Stunden. Damit verlängert sich die faktische Mindestdauer der Quarantäne auf rund eine Woche.

Umsetzung nicht in jedem Detail gleich

Umgesetzt werden die neuen Regeln von den Bundesländern. Dabei macht zum Beispiel Nordrhein-Westfalen bei der Quarantänepflicht Ausnahmen für Reisende, die ein höchstens 48 Stunden altes, negatives Testergebnis vorlegen können. Diese Ausnahmen sind laut Verordnung etwa für Besuche enger Verwandter, Urlaubsrückkehrer oder Teilnehmer an Sportveranstaltungen möglich. Mit der neuen Einreiseverordnung setze das Land Nordrhein-Westfalen die Muster-Quarantäneverordnung des Bundes in Landesrecht um, teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Samstag mit.

In Rheinland-Pfalz gibt es Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Personen, "die sich auf der Durchreise befinden, die sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder aus einem Risikogebiet für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen". Weitere Ausnahmen gebe es unter bestimmen Voraussetzungen für Grenzpendler. Um sämtliche Details zu kennen, ist also stets ein Blick auf die Regelungen der Länder erforderlich.

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