Neue Umsatzsteuer-Regeln im Incoming erneut verschoben
Auch 2023 bleiben nicht aus der EU stammende Veranstalter von einer Umsatzsteuer auf ihre Deutschland-Produkte verschont. Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben veröffentlicht, laut dem die Einkaufsleistungen von nicht in der Europäischen Union ansässigen Reiseveranstaltern für ein weiteres Jahr mehrwertsteuerfrei bleiben. Besteuert wird demnach weiterhin nur die Marge. FVW