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18. April 2024 | 21:09 Uhr
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Neuer X-Veranstalter "My Best Reisen" sorgt für Verwirrung

Die Nachricht, dass ein neuer Reiseveranstalter mit dem Namen "My Best Reisen" in den hiesigen Markt eintritt, sorgt in der Branche für Verwunderung. Denn, anders als es der Name vermuten würde, handelt es sich hierbei keineswegs um einen Ableger der bekannten Reisebürokooperation Best Reisen. 

My Best Reisen Screenshot.jpg

Auf der Website von My Best Reisen funktioniert noch nicht besonders viel

Im Handelsregister wurde die Firma bereits im August 2023 als "My Best Reisen GmbH" eingetragen, Geschäftsführer ist Hans-Peter Brasser. In nicht gänzlich fehlerfreier Sprache heißt es in dem Eintrag zum Geschäftsgegenstand unter anderem "die Gesellschaft bezweckt die Tätigkeit als Reiseveranstalter, der Betrieb von Reisebüro, Hotelzimmer Vermittlung, Reisevermittlung, Boschungs System, Zahlung Manager, PMS für Hotelbetrieb, Hotelzimmer Vermittlung, Reisevermittlung, touristische Affiliierte Programme..."

Die Website ist als "Beta" gekennzeichnet mit dem Datum 6.12.2023. Die Reisesuche funktionierte bei einem Test der Redaktion nicht und auch andere Bereiche waren nicht klickbar. AGB sind allerdings hinterlegt, dort ist die R+V Versicherung als Insolvenzabsicherer genannt. Sitz der Gesellschaft ist Baesweiler an der holländischen Grenze, registriert ist My Best Reisen allerdings in Berlin-Charlottenburg

Seit wenigen Tagen sind die Reisen des dynamischen Veranstalters in diversen Systemen unter dem Kürzel "MYB" buchbar. Der Veranstalter verspricht elf Prozent Provision ab der ersten Buchung. My Best Reisen bietet Pauschalreisen, Last-Minute-Reisen und Hotelangebote sowie Nur-Flug- und Nur-Hotel-Buchungen. 

Und wie reagiert die Reisebürokooperation, die seit bald 35 Jahren mit dem fast gleichen Markennamen in der Branche agiert? Auf Nachfrage von Reise vor 9 heißt es lediglich, dass es sich bei dem Veranstalter definitiv nicht um eine Tochtergesellschaft oder einen offiziellen Ableger von Best Reisen handele. 

Lässt Best Reisen also den Fall juristisch und markenrechtlich überprüfen? Die Antwort ist kurz und knapp: "Kein Kommentar." Die Wahrscheinlichkeit ist aber groß, dass Best-Reisen-Vorstand Cornelius Meyer längst seine Anwälte eingeschaltet hat.

Pascal Brückmann

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