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20. März 2015 | 08:18 Uhr
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Portale müssen Bewertungen nicht auf Richtigkeit prüfen:

Portale müssen Bewertungen nicht auf Richtigkeit prüfen: Dies entschied der BGH in einer Klage der A&O Hostels gegen Holidaycheck. Ein Gast hatte gepostet, dass es in dem Hotel Bettwanzen gebe, was falsch war. Nach einer Abmahnung entfernte das Portal den Kommentar. A&O wollte jedoch erreichen, dass alle Bewertungen vor Veröffentlichung geprüft werden. Das sei nicht zumutbar, so der BGH. Spiegel

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