Reiseabbruchversicherung muss mehr als Rücktransport zahlen
Reiseabbruchversicherung muss mehr als Rücktransport zahlen: Ein Mann, der sich auf Kreuzfahrt das Sprunggelenk brach, wollte auch Geld für die verpassten Tage zurück und bekam vom LG Düsseldorf Recht. spiegel.de