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3. Juni 2013 | 11:35 Uhr
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Reiseabbruchversicherung muss mehr als Rücktransport zahlen

Reiseabbruchversicherung muss mehr als Rücktransport zahlen: Ein Mann, der sich auf Kreuzfahrt das Sprunggelenk brach, wollte auch Geld für die verpassten Tage zurück und bekam vom LG Düsseldorf Recht. spiegel.de