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3. Oktober 2017 | 10:51 Uhr
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Reisen von insolventer JT Touristik

Nach der Insolvenz des Berliner Reiseveranstalters JT Touristik hat die Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung Generali gegenüber Hotels, Airlines und anderen Leistungsträgern die Lage in den Urlaubszielen leicht entspannt. Allerdings gilt diese Zusage zunächst nur für Abreisen bis zum 14. Oktober. In den vergangenen Tagen mussten viele Kunden von JT Touristik Hotels und Transfers vor Ort noch einmal bezahlen. Dies kommt nun offenbar nur noch vereinzelt vor.

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„Gerade eben mit Ryanair in Málaga gelandet. Transfer läuft auch, denn ich sitze gerade im Bus und die Auskunft vom Hotel gestern war auch positiv“, schreibt etwa TommyWy im Holidaycheck-Forum. Nossii meldet aus Mallorca: „Vor Ort überraschenderweise keine Probleme. Transfer wurde zwar mit einer anderen Firma durchgeführt als angekündigt, aber kostenfrei und problemlos. Auch im Hotel soweit alles im grünen Bereich, keine Kosten...“

Unsicherheit bei Kunden weiter groß

Dennoch ist die Unsicherheit bei den Kunden weiter groß, vor allem unter denen, die ihren gebuchten Urlaub noch vor sich haben. JT Touristik hatte am Freitag erklärt, dass „alle JT Touristik-Reisen bis zum 31. Oktober 2017 (letzter Anreisetag) durch unseren Versicherungsschutz bei der Generali Versicherung gedeckt sind“.

Doch Reisegarant als „Abschlussagent und Abwicklungsstelle für die Kundengeldabsicherung der Generali Versicherung AG“ bestätigt etwas anderes: „Diese befristete Kostenübernahmeerklärung gilt zunächst lediglich für alle Reisen der JT Touristik GmbH mit Abreisedatum bis zum 14.10.2017“, heißt es in einem Schreiben, das JT auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht hat. Erst im Laufe dieser Woche werde entschieden, „ob diese befristete Kostenübernahmeerklärung auf Reisen, die bis zum 31.10.2017 angetreten werden sollen, ausgedehnt wird“.

Auch wie es mit der beantragten Insolvenz in Eigenverwaltung weitergeht, ist offen. Das zuständige Amtsgericht Charlottenburg hat eine Anfrage von Gloobi noch nicht beantwortet. Offenbar gibt es dort noch keine Entscheidung. Ob das Gericht schon einen Sachwalter bestellt hat, der die geplante Sanierung überwacht, ist nicht bekannt.

Betroffene Reisende müssen ihre Forderungen an die Europäische Reiseversicherung richten, die die Schadenfälle im Auftrag von Reisegarant und Generali bearbeitet.

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