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6. Dezember 2021 | 13:49 Uhr
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Reiserechtler uneins über Stornokosten bei Reisewarnung

Bleibt Kunden, die Pauschalreisen gebucht haben, nach einer Hochstufung von Reiseländern aufgrund der Coronalage bis vor kurzem stets gewährte Recht auf kostenlose Stornierungen erhalten? Reiserechtler Ernst Führich sieht das Ende dieser Möglichkeit gekommen, sein Kollege Kay Rodegra schätzt die Lage anders ein.

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"Viele Urlauber meinen immer noch, sie könnten ihre in diesem Jahr gebuchten Pauschalreisen wegen der Coronapandemie ganz einfach kostenfrei stornieren", sagte Reiserechtler Führich der Nachrichtenagentur DPA. Das sei aber eher nicht so, so der Jurist weiter: "Kostenfrei ist vorbei."

Wer heute in Kenntnis der dynamischen Pandemie-Wellen eine Reise buche, könne sich bei einer Stornierung nicht auf die Entlastung eines unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstands berufen, glaubt Führich. Wenn die weltweite Infektionsgefahr und die behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie schon bei der Buchung bekannt gewesen seien, greife der Schutz durch das Pauschalreiserecht nicht.

Unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand weiterhin gegeben?

Anders sieht das der Rechtsanwalt Kay Rodegra. Auf Anfrage des Fachblatts FVW erklärt Rodegra, er halte "das Vorliegen eines unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstandes, der zum kostenfreien Rücktritt von einer Pauschalreise berechtigt, bei einer nach Reisebuchung erfolgten Höherstufung derzeit weiterhin für gegeben".

Bei der Einstufung von Reisezielen als Virusvariantengebiet dürfte Rodegras Einschätzung derzeit unstrittig sein. Denn diese zieht für Reiserückkehrer eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Weil zudem in derartigen Fällen, wie zuletzt im Falle der Länder im südlichen Afrika, viele Flugverbindungen gestrichen werden, sagen die Veranstalter Reisen in diese Destinationen in der Regel von sich aus ab. Deshalb bezog sich auch Führichs Bemerkung, kostenfrei sei vorbei, wohl eher auf Hochinzidenzgebiete, aus denen geimpfte und genesene Reisende ohne Quarantänepflicht zurückkehren können.

Branche setzt auf Flextarife

Zuletzt hatten die großen Veranstalter erklärt, bei Reisewarnungen nach der Hochstufung zum Corona-Hochrisikogebiet würden nun im Hinblick auf Stornobedingungen die AGB angewandt. Vertreter von TUI und DER Touristik betonten, daraus sei bislang keine Klagewelle seitens der Kundschaft entstanden. Denn ohnehin machten die meisten Urlauber von der Möglichkeit Gebrauch, aufpreispflichtige Flextarife zu buchen, aufgrund derer sie in der Regel bis 14 Tage vor Urlaubsbeginn kostenlos stornieren und umbuchen können. Der Aufpreis für den Flextarif bleibt im Stornofall in der Regel in der Kasse der Veranstalter. Eine höchstrichterliche Entscheidung zu der Angelegenheit steht weiter aus.

Christian Schmicke

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