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28. April 2020 | 07:00 Uhr
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Reiserechtsportal wird zum Geldeintreiber bei Urlaubsabsagen

Mit Verspätungen und Ausfällen beim Fliegen und Bahnfahren können die Rechtsportale derzeit kaum etwas verdienen. Das Start-up Right Now schießt sich daher auf Reiseveranstalter und Airlines ein, die Kunden nur mit Gutscheinen statt Erstattungen für ihre abgesagten Reisen entschädigen wollen und verspricht Bares – gegen Gebühr.

Geld Euroscheine iStock Delpixart

Right Now verspricht Kunden Rückzahlungen bei abgesagten Reisen

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Hunderttausende Reisen und Flüge sind wegen Corona schon ins Wasser gefallen, tagtäglich werden mehr Trips abgesagt. Rechtlich steht den Reisenden die vollständige Rückzahlung des gezahlten Reisepreises zu. Manche Reiseveranstalter und viele Fluggesellschaften verweigerten jedoch die Rückzahlung. Sie versuchten, die Verbraucher von Umbuchungen und Gutscheinen zu überzeugen, so Legaltech-Unternehmen Right Now.

Nur drei Prozent der betroffenen Kunden hätten bisher eine finanzielle Rückzahlung erhalten, behauptet Right Now. Mehr als 40 Prozent der befragten Reisenden warteten bereits vier oder mehr Wochen vergeblich auf eine erste Antwort ihres Reiseanbieters. Right Now will hier nachhelfen und dient sich mit ihrem "Corona-Spezial" bei den Verbrauchern bei abgesagten Reisen nun als Geldeintreiber an.

Right Now macht das nicht uneigennützig, sondern wittert dahinter großes Geschäft. Denn das Reisegastportal verlangt für seinen Cash-Service zehn Prozent des Reisepreises. Anders als bei Nur-Flügen kommen hier schnell deutlich höhere Beträge zusammen. Wer seinen Fall bis Ende April vorträgt, dem wird die "minimale Gebühr" erlassen.

Reisende müssen ihre abgesagte Reisebuchung oder den annullierten Flug über die Internetseite Right Now einreichen. Das Unternehmen verspricht, innerhalb weniger Stunden zu prüfen, ob Chancen auf die Durchsetzung bestehen. Anschließend erfolge sofort die Rückforderung gegenüber der Fluggesellschaft oder dem Reiseanbieter. Im Erfolgsfall leite Right Now die Zahlung des Anbieters abzüglich der zehn Prozent an den verhinderten Urlauber weiter.

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