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25. Juli 2017 | 16:20 Uhr
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Reiseveranstalter dürfen hohe Anzahlungen verlangen

Ihnen wird es künftig leichter gemacht, von ihren Kunden Anzahlungen für Pauschalreisen zu verlangen, die deutlich über den üblichen 20 Prozent liegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Dienstag in Karlsruhe, dass sie eine höhere Anzahlung etwa mit Provisionszahlungen begründen können. Das Oberlandesgericht Celle hatte das in der Vorinstanz noch anders gesehen.

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Auch Vorleistungen für Flüge und Hotellerie können zur Ermittlung einer angemessenen Anzahlung geltend gemacht werden. Der Reiseveranstalter muss allerdings darlegen, dass er selbst bereits bei Vertragsschluss in Vorleistung treten muss und dadurch Aufwendungen hat, die der verlangten Anzahlung entsprechen. Um dies nicht für jede einzelne Reise ermitteln zu müssen, sollen Durchschnittswerte zur Anwendung kommen. Flugkosten dürfen dabei pauschal angesetzt werden; unabhängig davon ob sie für jede einzelne Reise des Angebots vorfinanziert werden müssen. Dasselbe gilt grundsätzlich auch für Leistungen gegenüber Hotelbetreibern. Allerdings muss das Oberlandesgericht Celle im vorliegenden Fall, der eine Anzahlung in Höhe von 40 Prozent für eine dynamisch paketierte Reise von Tui betraf, noch klären, ob sich für diese Leistungen tatsächlich ein akzeptabler Durchschnittswert ermitteln lässt.

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