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Reisewarnung für Golfregion betrifft auch Transitflüge

Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes gelten nicht nur für Reisen in die betroffenen Destinationen, sondern auch für Transitreisen über die Flughäfen der Golfstaaten. Das stellt der DRV nach Rücksprache mit dem Auswärtigen Amt klar.

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes kann eine weitere Eskalation des Konflikts derzeit nicht ausgeschlossen werden. Es komme weiterhin nicht nur zu Angriffen auf militärische Ziele, sondern auch zu Attacken auf zivile Einrichtungen, einschließlich Flughäfen und touristischer Infrastruktur wie Hotels.

Vor diesem Hintergrund bestünden weiterhin umfassende Reisewarnungen für folgende Staaten und Gebiete: Israel und die palästinensischen Gebiete, Libanon (zusätzlich mit Ausreiseaufforderung), Jordanien, Syrien, Irak (zusätzlich mit Ausreiseempfehlung), Iran (zusätzlich mit Ausreiseaufforderung), Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar und Jemen.

Das Auswärtige Amt stellt laut DRV zudem ausdrücklich klar, dass diese Reisewarnungen ohne Ausnahme für alle Reisezwecke gelten – einschließlich Transitreisen. Die Branche sei daher angehalten, die aktuelle Lageeinschätzung bei Beratung, Buchung und operativer Planung zu berücksichtigen. Dies betreffe insbesondere die Bewertung von Flugverbindungen mit Umstiegen in der Region sowie das Risikomanagement im Hinblick auf mögliche Störungen im Reiseablauf.

Christian Schmicke

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