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15. Februar 2017 | 10:44 Uhr
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Richterin verdonnert Tuifly zu ersten

Für die ausgefallenen und verspäteten Flüge im Zuge der massenhaften Krankmeldungen im vergangenen Herbst muss Tuifly nun den ersten zwei Klägern Entschädigungen zahlen. Richterin Catharina Erps sprach am Mittwoch im Amtsgericht Hannover einem Rentnerpaar aus Bergisch Gladbach 800 Euro Entschädigung zu, weil ihr Rückflug von Kos nach Deutschland fast vier Stunden Verspätung hatte. Neben Zinsen muss die Fluggesellschaft auch die Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Eine fünfköpfige Familie aus Celle erhält 2.000 Euro. Die Familie hatte 4.000 Euro Schadensersatz gefordert. Weil die Reise komplett abgesagt wurde, könne sie sich nur beschränkt auf die EU-Fluggastrechteverordnung berufen, urteilte die Richterin. Allerdings hat die Familie auch gegen den Reiseveranstalter Tui geklagt und könnte damit auch den Restbetrag noch vor Gericht erstreiten.

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Tuifly lehnt eine Entschädigung der betroffenen Urlauber bislang ab. Die Tui-Airline erstattete Kunden lediglich den Reisepreis und berief sich hinsichtlich der massenhaften Erkrankungen des Kabinenpersonals Anfang Oktober auf höhere Gewalt, weil es sich um einen wilden Streik gehandelt habe. Die Richterin urteilte in den vorliegenden Fällen hingegen, dies sei nicht hinlänglich bewiesen. Tui will nun prüfen, ob Berufung gegen die ersten Urteile zu den insgesamt vermutlich rund 1.000 anhängigen Verfahren eingelegt werden soll.

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