Ryanair-Klatsche: Airline muss Hotels für
Ryanair-Klatsche: Airline muss Hotel für gestrandete Kunden zahlen. Das gilt auch bei "außergewöhnlichen Umständen" wie dem Vulkanausbruch in Island vor drei Jahren, entschied der Europäische Gerichtshof. Eine Passagierin hatte gegen den Billigflieger geklagt, weil der sich weder um Verpflegung noch um Unterbringung seiner Kunden gekümmert hatte. sueddeutsche.de