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2. Oktober 2018 | 14:47 Uhr
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Schauinsland gewinnt Prozess gegen Gewerbesteuer

Aufatmen bei Deutschlands Reiseveranstaltern: Das Finanzgericht Düsseldorf hat dem Reiseveranstalter Schauinsland Recht gegeben, der gegen die sogenannte „gewerbesteuerliche Hinzurechnung“ von Hotelkontingenten durch Finanzämter geklagt hat. Finanzbeamte bewerten für Gäste angemietete Hotelzimmer genauso wie Büros oder Lagerhallen. Die Kosten werden nicht den Ausgaben, sondern dem Anlagevermögen zugerechnet und Gewerbesteuer darauf fällig. Für die Reiseveranstalter in Deutschland geht es um viele Millionen.

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Schauinsland hat sich frühzeitig gegen die Hinzurechnung gewehrt und 2016 Klage beim Finanzgericht Düsseldorf eingereicht. Mit dem Urteil vom 24. September (Aktenzeichen 3 K 2728/16 G) haben die Richter entschieden, dass „die Anwendbarkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungstatbestände auf den Reisevorleistungseinkauf auf Basis des Geschäftsmodells von Schauinsland-Reisen nicht rechtens ist“, so Schauinsland in einer Pressemeldung.

"Urlaubssteuer" bedroht Reiseveranstalter

Für den Deutschen Reiseverband ist das ein „wegweisendes Urteil zum Thema gewerbesteuerliche Hinzurechnung beim Hoteleinkauf“, die der DRV kurz Urlaubssteuer nennt. „Die Branchenauffassung mit dem Ruf nach einer für die Reisewirtschaft verlässlichen Lösung wird damit auch inhaltlich von gerichtlicher Seite geteilt“, kommentiert DRV-Präsident Norbert Fiebig den Richterspruch.

Das Urteil gebe dem Tourismusbeauftragen der Bundesregierung, Thomas Bareiß, Rückenwind, der die Urlaubssteuer als ‚Unding‘ bezeichnet habe. „Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung schwebt über der Reisebranche wie ein Damoklesschwert“, so der DRV. Ein Drittel der deutschen Reiseveranstalter sei überzeugt, zumindest Teile ihres Unternehmens ins Ausland verlagern zu müssen, wenn sich bei der Gewerbesteuerhinzurechnung nichts zum Positiven verändert.

Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf ist dabei nur ein Etappensieg für die Reisebranche. Revision ist zugelassen. Außerdem sind weitere Verfahren vor anderen Gerichten anhängig. Am Ende dürfte wohl der Bundesfinanzhof entscheiden.

Thomas Hartung

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