Schwangere dürfen bei vorzeitigen Wehen stornieren:
Schwangere dürfen bei vorzeitigen Wehen stornieren: Die Reiserücktrittsversicherung muss zahlen, auch wenn die Schwangerschaft bei Buchung bekannt war. sueddeutsche.de
Schwangere dürfen bei vorzeitigen Wehen stornieren: Die Reiserücktrittsversicherung muss zahlen, auch wenn die Schwangerschaft bei Buchung bekannt war. sueddeutsche.de