Sicherungsfonds passt Laufzeit dem touristischen Jahr an
Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) vereinheitlicht seine Absicherungsperiode auf das touristische Geschäftsjahr von 1. November bis 31. Oktober des Folgejahrs. Veranstalter, die unterjährig zum DRSF wechseln, erhalten zunächst nur einen Vertrag für das angebrochene Jahr bis jeweils Ende Oktober. 24 Neuanträge werden derzeit bearbeitet. FVW