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22. Dezember 2020 | 17:56 Uhr
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Touristik fürchtet "Torpedierung" von Überbrückungshilfen

Regelungen des Beihilferechts, die eigentlich dazu dienen sollten, dass Unternehmen nicht überhöhte Hilfen aus mehreren Töpfen kassieren können, gefährdeten die Wirksamkeit der Überbrückungshilfen, heißt es von Steuerexperten. Die Branche hofft nun auf schnelle Klärung im Dialog mit der Bundesregierung.

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Die Überbrückungshilfen für touristische Unternehmen könnten in Gefahr sein, fürchten Experten

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Bisher sei es so gewesen, dass Unternehmen zur Beantragung der Überbrückungshilfe II Umsatzeinbrüche nachweisen mussten, heißt es in einem Statement des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Ecovis. Ausgehend von der Höhe der Umsatzeinbrüche seien bestimmte Fixkosten in Höhe eines bestimmen Prozentsatzes erstattet worden. Doch dies sei nun offenbar anders. Denn es werde eine zusätzliche einzelfallabhängige Obergrenze eingeführt, ohne dass dies aktiv mitgeteilt werde. Neu sei, dass Unternehmen im Überprüfungszeitraum tatsächlich einen Verlust erlitten haben müssten. Dieser Verlust müsse aufwändig ermittelt und über eine Nebenrechnung nachgewiesen werden, so die Wirtschaftsprüfer.

Bei der Verlustberechnung würden auch andere Corona-Hilfen berücksichtigt, heißt es weiter. Das gelte auch für KfW-Kredite. Obwohl diese zurückgezahlt werden müssen, flössen sie in die Verlustbetrachtung eines Unternehmens mit ein. Der Kreis von Unternehmen, die unter diesen Maßgaben überhaupt für Hilfszahlungen in Betracht kämen, werde schrumpfen, mutmaßen die Experten. Dies könne dazu führen, dass Unternehmen, die die Überbrückungshilfe II bereits beantragt oder gar erhalten hätten, in Mitleidenschaft gezogen würden. Außerdem diene die neue Berechnung auch als Grundlage für die Überbrückungshilfe III im nächsten Jahr.

Keine transparente Kommunikation

All dies werde vom Bundeswirtschaftsministerium "bis jetzt nicht transparent kommuniziert", kritisiert Ecovis. Auch Adrian Brehm, Chef des Buchhaltungsdienstleisters TAA, ist besorgt. "Fatal für uns ist, dass wir weiter im Unklaren sind, wie genau die Auslegung ist. Wir haben weiterhin keine Antworten auf unsere Fragen beim Bundeswirtschaftsministerium. Das führt zu erheblichen Verzögerungen und Mehraufwand, weil wir mitten im Prozess umstellen müssen. Wir brauchen hier schnellstmöglich deutliche Klarstellungen zu den Fragen", sagt er.

Touristik fürchtet neue Hindernisse

Markus Orth, Geschäftsführer der Lufthansa City Center, ist ebenfalls alarmiert. "Es ist völliger Irrsinn, wenn die Bundesregierung den Reisebüros mit ihren Hilfsprogrammen einerseits Brücken baut und diese andererseits hintenherum mit bürokratischen Hürden im Beihilferecht wieder einreißt“, poltert er. Immerhin scheint die Branche im Hinblick auf die befürchteten Fallstricke bereits im Austausch mit der Bundesregierung zu sein; auch der DRV habe das Thema aufgenommen, heißt es. 

Hoffnung mag auch deshalb im Kern angebracht sein, weil es dem Bundeswirtschaftsministerium wohl in erster Linie darum ging, Hilfen für Unternehmen zu begrenzen, die diese gleich aus mehreren Quellen erhalten und zudem noch über nennenswerte Einnahmen verfügen. Ecovis räumt im Statement denn auch ein: "Grundsätzlich ist die Begrenzung der Hilfen auf Unternehmen mit Verlusten oder mit negativen Cashflow aus unserer Sicht sachgerecht."  Dies müsse sich die Politik jedoch überlegen, bevor die Hilfsprogramme an den Start gingen und nicht erst rückwirkend inmitten des Antragsverfahrens.

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