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3. April 2012 | 16:46 Uhr
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Triebwerkschaden keine Ausrede für Ausgleichszahlung:

Triebwerkschaden keine Ausrede für Ausgleichszahlung: Ein technischer Defekt sei kein außergewöhnlicher Umstand, urteilt das Amtsgericht Rüsselsheim, deshalb müssten Airlines bei Verspätung zahlen. spiegel.de

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