Ü III plus startet mit zusätzlicher Wahlmöglichkeit
Das Maßnahmenpaket zur Fortsetzung der Überbrückungshilfe kann jetzt beantragt werden. Es bietet touristischen Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, wahlweise zur bestehenden Anschubhilfe eine Personalkostenhilfe.
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Die sogenannte Restart-Prämie wird auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 ausgezahlt. Unternehmen erhalten für den Juli einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird gemäß aktuellen Plänen kein Zuschuss mehr gewährt. Die Anschubhilfe, die weiterhin alternativ ausgezahlt wird, beträgt 20 Prozent der im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallenen Lohnsumme.
Die Konditionen für Ü III plus entsprechen ansonsten im Wesentlichen denen der Überbrückungshilfe III. Weiterhin können Unternehmer Kosten für Umbau und Digitalisierung geltend machen. Allerdings werden in den FAQ nun exakte Beispiele aufgeführt, welche Maßnahmen gefördert werden. Darunter sind unter anderem Investitionen in digitales Marketing und Investitionen in Social-Media-Aktivitäten. Hinzu kommen Kosten für die Anschaffung von Einmalartikeln zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen wie Schnelltests, Desinfektionsmittel und Schutzmasken, sowie Abtrennungen, Trennwände und Plexiglas.
Anträge für die Ü III Plus können bis 31. Oktober dieses Jahres gestellt werden.