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7. April 2014 | 10:49 Uhr
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Umsatzsteuer auch auf Reisen für Schulen, Unis und Vereine:

Umsatzsteuer auch auf Reisen für Schulen, Unis und Vereine: Der Bundesfinanzhof hat eine Klage auf Befreiung von Klassenfahrten mit der Begründung zurückgewiesen, der Reiseunternehmer nehme die Jugendlichen nicht "zur Erziehung, Ausbildung oder Fortbildung" bei sich auf. Die Margenbesteuerung nach § 25 UStG sei anzuwenden. bundesfinanzhof.de

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