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25. Juli 2017 | 12:08 Uhr
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Umweltbundesamt fordert besseren Schutz gegen Fluglärm

In seinem knapp 100 Seiten starken "Fluglärmbericht 2017" plädiert das Umweltbundesamt für die Einführung einer Lärmkontingentierung in der Zeit von sechs bis 22 Uhr und, zumindest an stadtnahen Flughäfen, ein Flugverbot in den Nachtstunden zwischen 22 und sechs Uhr. Dies würde unter anderem den Frankfurter Flughafen betreffen, der aktuell lediglich zwischen 23 und fünf Uhr keine regulären Flüge abfertigt.

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Die Einführung verbindlicher Lärmkontingente  ermögliche es Flughäfen und Airlines, selbst zu entscheiden, ob sie wenige laute oder mehr lärmarme Flugzeuge einsetzen wollten, argumentiert die Behörde. Zudem bringe sie den Flughafenanrainern Klarheit über ihre Lärmbelastung.

Wenn ein stimmiges Luftverkehrskonzept angewendet werde, das eine ambitionierte Lärmschutzstrategie verfolge und eine deutliche Minderung der Beeinträchtigungen durch den Fluglärm erreiche, sei es grundsätzlich möglich, "an einem oder sehr wenigen Flughäfen unbedingt notwendigen Nachtflugbetrieb  abzuwickeln", heißt es in dem Bericht. Diese Flugplätze mit Nachtflugbetrieb müssten allerdings eine Ausnahme darstellen und sollten in einem möglichst dünn besiedelten Gebiet liegen. Als Beispiele nennt der Fuglärmbericht den Parchim International Airport bei Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern und den Flughafen Hahn in Rheinland-Pfalz.

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