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16. August 2016 | 11:43 Uhr
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Unister-Urlauberin im Hotel zur Kasse gebeten

Die Verbraucherzentrale Sachsen macht derzeit mit dem Unister-Fall einer Urlauberin Schlagzeilen, die für drei Personen bei Urlaubstours zwei Wochen Kreta gebucht hatte und nach ihrer Ankunft im Hotel noch einmal 2.900 Euro zahlen sollte. Das tat sie nicht, sondern machte kehrt und flog zurück. Nun fordert sie 4.700 Euro von der Versicherung des insolventen Veranstalters.

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Der Sprecher des vorläufigen Unister-Insolvenzverwalters hält das für einen Einzelfall, der nun geprüft werde. Dies sei bisher nicht möglich gewesen, weil die Buchungsnummer gefehlt habe. Grundsätzlich würden alle Reisen durchgeführt, die vor der Insolvenz gebucht waren. Dies sei mit der Insolvenzversicherung, in diesem Fall der Generali, so vereinbart.

Wenn Kunden von sich aus stornieren, riskieren sie den Verlust ihrer Anzahlung oder sogar des gesamten Reisepreises. Denn dann entsteht ein sogenannter Erstattungsanspruch, allerdings nicht gegen die Generali, sondern gegen die insolvente Urlaubstours. Kunden werden dann zu normalen Gläubigern und müssen wie alle anderen ihre Forderungen bei der Eröffnung einer Insolvenz anmelden.

Indes treibt der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther den Verkauf des Portalbetreibers als Ganzes oder in Einzelteilen voran. Seit Montag können sich Interessenten in einem virtuellen Datenraum über Zahlen und Assets der Unternehmen informieren, um dann ein Angebot abzugeben. Das Interesse ist angeblich groß.

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