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19. November 2021 | 19:05 Uhr
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Unklarheiten bei der Verlängerung von Reisegutscheinen

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Malta-Fans aufgepasst: Themenwoche MALTA in Counter vor9

Ein Urlaub nach Malta ist viel mehr als Sonne und Meer. Historische Schauplätze, kleine Dörfer, eine mediterrane Küche mit einem Hauch von Orient und wunderschöne Buchten. Viele nützliche Reisetipps rund um Malta haben wir in unserer Themenwoche in Counter vor9 für Sie zusammengestellt. Jetzt beim Gewinnspiel mitmachen und eine Reise nach Malta gewinnen!

Weil sie nicht eingelöste Reisegutscheine spätestens bis zum 15. Januar zurückerstatten müssen, werben Veranstalter bei ihrer Kundschaft, ihre Guthaben rechtzeitig in eine Buchung umzumünzen. Bisweilen bieten sie auch eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer über das Jahresende hinaus an. Ob und bis zu welcher Höhe die Gutscheine dann gegen eine Insolvenz des Veranstalters abgesichert sind, ist unklar. Denn die Bürgschaft des Bundes für die Beträge läuft zum Jahresende aus. Handelsblatt (Abo)

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