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14. Dezember 2021 | 15:51 Uhr
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Urteil: Ferienhausvermieter muss Kunden Preis erstatten

Aufgrund der verschärften Einreise- und Quarantänebestimmungen im Frühjahr dieses Jahres muss ein Ferienhausvermieter einem Kunden, der im Juni 2020 für April 2021 eine Unterkunft in Dänemark gebucht hatte, den vollen Preis erstatten. Das entschied das Amtsgericht Hamburg.

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Das noch nicht rechtskräftige Urteil (Aktenzeichen 43b C 167/21) begründeten die Richter damit, dass die Beschränkungen im Frühjahr 2021 im Juni 2020 noch nicht vorhersehbar gewesen seien. So habe am Buchungstag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 2,9 gelegen, das Robert Koch-Institut habe von "weiter rückläufigen Zahlen" gesprochen. Es liege offenkundig eine Beeinträchtigung eines vierzehntägigen Urlaubs vor, wenn man das Ferienhaus zunächst mehrere Tage nicht verlassen dürfe, kostenpflichtige PCR-Tests absolvieren und sich dann zu Hause in eine weitere Quarantäne begeben müsse. Über das Urteil hatte zuerst die Ostsee-Zeitung berichtet, später griff die Nachrichtenagentur DPA das Thema auf.

Die Ferienhausagentur, die den Unterkunftspreis nicht erstatten wollte, hatte argumentiert, der Mieter aus Schleswig-Holstein hätte im April 2021 nach Dänemark reisen und die Quarantäneauflagen in Kauf nehmen können. Zum Zeitpunkt der Buchung im Juni 2020 habe es die Corona-Pandemie bereits gegeben und es sei über einen zweiten Lockdown diskutiert worden.

Das Urteil ist eines von mehreren, die in der Debatte um einen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises im Zuge der Corona-Pandemie noch anstehen dürften. Dabei sind Kunden bei reinen Unterkunftsbuchungen in der Regel weniger gut abgesichert als bei Pauschalreisen. Die Frage, ob und unter welchen Umständen Kunden ein Recht darauf haben, von Reiseverträgen zurückzutreten, wird wohl noch einige Gerichte beschäftigen.

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