Veranstalter müssen bei Wetterproblemen rechtzeitig warnen:
Veranstalter müssen bei Wetterproblemen rechtzeitig warnen: Wenn die Reise dadurch eingeschränkt wird, haben Kunden ein Recht, informiert zu werden. Sonst gibt es Schadenersatz, entschied das Landgericht Darmstadt. sueddeutsche.de