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30. August 2012 | 08:28 Uhr
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Veranstalter müssen bei Wetterproblemen rechtzeitig warnen:

Veranstalter müssen bei Wetterproblemen rechtzeitig warnen: Wenn die Reise dadurch eingeschränkt wird, haben Kunden ein Recht, informiert zu werden. Sonst gibt es Schadenersatz, entschied das Landgericht Darmstadt. sueddeutsche.de